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Die Dominikaner im Nationalsozialismus
P. Odilo Braun OP
und der "Ausschuß für Ordensangelegenheiten"
P. Aurelius Arkenau OP
"Gerechter unter den Völkern"
P. Korbinian
Leonhard Roth OP
und die NS-
"Sittlichkeitsprozesse" gegen katholische Priester und Ordensleute
Aus der Dokumenation des Konzentrationslagers Dachau
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1931 schrieb der linkskatholische Publizist Walter
Dirks über den im Kleinbürgertum und Bauerntum verwurzelten deutschen
Katholizismus:
"So gesichert er religiös ist, so
anfällig wird er dann sozial sein.
Diese Anfälligkeit braucht sich nicht in einem Massenabfall zur NSDAP auswirken: sie kann
sich auch als innere Faschisierung des politischen Katholizismus auswirken.
In der Tat lagen sogar schon deutliche Anzeichen in dieser Richtung vor; die gemäßigten
Formen des deutschen Faschismus fanden vor allem in der katholischen Jugend schon viele
Sympathien...Die Worte 'Autorität', 'Vertrauen zum Führer', 'Ruhe und Ordnung' finden
ein geneigtes Ohr.
Vom Wirtschaftsprogramm der NSDAP zum 'Solidarismus', zum 'Ständestaat' und ähnlichen im
Katholizismus weitverbreiteten Vorstellungen ist kein sehr weiter Weg. Die Front gegen
'Liberalismus und Materialismus', die der NS behauptet, deckt sich zu einem Teil mit einer
entsprechenden katholischen Front, und auch der Antimarxismus wird lebhaft
verstanden."
"Was
Dirks befürchtete, traf wohl auch für die Mehrheit der deutschen Dominikaner zu."
So schreiben im Jahr 1995 die Dominikaner P. Dr. Paulus Engelhardt OP, (Jahrgang
1921, Eintritt in den Dominikanerorden 1939) und P. Dr. Willehad Paul Eckert OP (Jahrgang
1926, Eintritt in den Dominikanerorden 1945) selbstkritisch in ihrem Beitrag "Die Dominikaner im Nationalsozialismus" zum
100.sten Jahrestag der Wiedergründung der Dominikanerprovinz Teutonia in Deutschland.
Diese Seiten handeln
von den Schwierigkeiten, die Geschichte der deutschen Dominikaner in der NS-Zeit
nachzuzeichnen; sie versuchen die Anpassung und Verstrickung wie im Fall des
Dominikaners Korbinian Roth zu beschreiben,
aber auch den vorhandenen Widerstand, soweit er - wie im Falle des Braunschweiger
Dominikaners Odilo Braun und des Leipziger
Dominikaners Aurelius Arkenau - durch
kirchenhistorische Forschung mittlerweile gesichert ist.
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